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Ferien mit dem Anhänger – welche Regeln auf der Strasse gelten

Der Anhänger ist praktisch und bietet die Möglichkeit, das mobile Zuhause gleich mit in den Urlaub zu nehmen. Je nach Führerschein dürfen Sie nicht jeden Anhänger fahren und müssen auf rechtliche Vorschriften achten. Ist Ihr Kofferraum zu klein, liefert der Anhänger wertvollen Stauraum. Bei uns erfahren Sie, was Sie vor der Installation beachten müssen und wann Sie den Anhänger überhaupt ziehen können.

Sicher montiert – hochwertige Kupplungssysteme sind Pflicht

Sicherheit ist das A und O bei der Nutzung eines Anhängers. Müssen Sie Ihr Fahrzeug aufrüsten, entscheiden Sie sich für eine hochwertige und nachrüstbare Anhängerkupplung, die genau zu Ihrem Fahrzeug passt. Stellen Sie vor der Abreise sicher, dass sowohl der Anhänger als auch Kupplung und Zugfahrzeug in optimalem Zustand sind.

Gesamtgewicht und Führerschein – das gilt auf Schweizer Strassen

Die Anzahl der Autobesitzer befindet sich in der Schweiz auf dem Höhepunkt. Entsprechend hoch ist auch die Anzahl der Führerscheine. Was viele Fahrer nicht wissen ist, dass die BE-Fahrerlaubnis nicht die einzige Voraussetzung für den Zug eines Anhängers ist. Nur, wenn in Ihrem Fahrzeugausweis, das Feld 31 ausgefüllt wurde (Anhängerlast), ist es Ihnen rechtlich erlaubt, mit Anhänger zu fahren. Voraussetzung ist, dass Sie eine vorschriftsmässige Anhängervorrichtung installiert haben und der Anhänger eine Verkehrszulassung besitzt.

Feld 31 entnehmen Sie, wie hoch die maximale Gesamtlast von Fahrzeug und Anhänger sein darf.

Die maximale Grösse des Anhängers – diese Masse gelten

Die Bedeutung von E-Autos nimmt auf Schweizer Strassen zu. Die gute Nachricht ist, dass Sie auch als E-Auto-Fahrer nicht auf Ihren Anhänger für den Urlaub verzichten müssen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die richtige Grösse. Diese ist wie folgt vorgegeben:

  • Maximale Gesamtlänge – höchstens 18,75 Meter
  • Maximale Höhe – nicht mehr als vier Meter (Ladungshöhe)
  • Maximale Breite – höchstens 2,55 Meter bei voller Ladung, klimatisierte Hänger dürfen 2,6 Meter erreichen
  • Maximale Länge des Anhängers – höchstens 12 Meter, mit Deichsel

Sicherung nötig – Sie sind für Ihren Anhänger verantwortlich

Nicht nur Winterreifen sind für die Sicherheit auf Schweizer Strassen verantwortlich, sondern auch Ladungssicherungen. Packen Sie Ihr Urlaubsgepäck in den Kofferraum, schliessen Sie anschliessend die Klappe. Beladen Sie einen Hänger, müssen Sie die Ladung sorgfältig befestigen.

Dabei gilt, dass sämtliche Bestandteile so befestigt sein müssen, dass sie zu keinem Zeitpunkt herunterfallen dürfen oder zur Gefahr für andere Personen werden. Ihre Ladung darf seitlich nicht über die Anhängerbreite hinausstehen. Es gibt eine Ausnahme für Sportgeräte, deren Breite maximal 2,55 Meter beträgt und die nicht teilbar sind. Schlauchboote und Katamarane sind von dieser Regelung ausgenommen, sie gelten in der Schweiz als teilbar.

Ist Ihr Anhänger schwerer als 750 Kilo, müssen Sie regelmässig zur Prüfung der Anhängervorrichtung. Die erste Nachprüfung erfolgt nach einem zeitlichen Abstand von fünf bis maximal sechs Jahren, anschliessend steht eine weitere Kontrolle nach drei und dann nach zwei Jahren an. Verpassen Sie diese Prüfungen, verlieren Sie die Zulassung für Ihren Anhänger und dürfen nicht mehr damit in Urlaub fahren.

Foto von Andrew Hunt auf Unsplash

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