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e-Vignette Schweiz

Mit der Schweizer E-Vignette auf die Autobahn – digital unterwegs

Die Zukunft der Schweizer Autobahnvignette: Elektronisch und flexibel

Am 1. August 2023 trat eine wegweisende Veränderung im Schweizer Autobahnverkehr in Kraft: Die Einführung der elektronischen Vignette, auch als E-Vignette bekannt. Diese digitale Alternative zur traditionellen Klebevignette verspricht nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch eine zeitgemässe Anpassung an die Bedürfnisse der Fahrzeughalterinnen und -halter.

Dualität des Systems: Klebevignette vs. E-Vignette

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 beschlossen, die E-Vignette neben der herkömmlichen Klebevignette einzuführen. Damit haben Autofahrerinnen und Autofahrer die Wahl, auf welche Weise sie die jährliche Nationalstrassenabgabe entrichten möchten. Beide Varianten, die Klebevignette und die E-Vignette, sind zum Preis von 40 Franken erhältlich und gelten für das jeweilige Kalenderjahr.

Die Vorteile der E-Vignette im Überblick

  1. Ortsunabhängiger Kauf:
    • Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 jederzeit und von überall über das „Via Portal“ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden.
  2. Flexibilität für Wechselschilder:
    • Für Fahrzeuge mit Wechselschildern wird nur eine E-Vignette benötigt, im Gegensatz zur herkömmlichen Klebevignette, die an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.
  3. Kontrollschildwechsel erlaubt:
    • Bei einem einmaligen Kontrollschildwechsel im Verlauf des Jahres ist weiterhin nur eine E-Vignette erforderlich, was insbesondere bei Umzügen oder Wechsel zwischen Kantonen von Vorteil ist.
  4. Kein Ersatz bei Fahrzeugwechsel:
    • Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs im Laufe des Jahres, unter Beibehaltung des gleichen Kontrollschilds, entfällt die Notwendigkeit einer neuen Vignette.
  5. Online-Kauf ohne Benutzerkonto:
    • Der Kauf der E-Vignette erfordert lediglich drei Informationen: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Eine Benutzerkontoregistrierung ist nicht notwendig.

Kauf der E-Vignette: Schnell, unkompliziert, digital

Der Erwerb der E-Vignette ist denkbar einfach. Ab dem 1. August 2023 können Fahrzeughalterinnen und -halter die E-Vignette über das „Via Portal“ des BAZG unter www.e-vignette.ch kaufen. Dabei sind nur drei Informationen erforderlich: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos oder die Angabe persönlicher Informationen sind nicht notwendig. Die Bezahlung erfolgt bequem online.

Zusatzoptionen und Flottenmanagement

  • Die Option „öffentlich einsehbar“ im „Via Portal“ ermöglicht die Überprüfung, ob für ein bestimmtes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt.
  • Bei Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen erleichtert eine einmalige Registrierung auf dem ePortal des Bundes das Flottenmanagement durch die Freischaltung einer Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten.

Kontrolle und Übergänge: Sicherheit im Fokus

Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt sowohl an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG als auch im Inland durch die Kantonspolizei mittels stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder. Dies gewährleistet die ordnungsgemässe Einhaltung der Nationalstrassenabgabe.

Möglichkeiten des Kontrollschildwechsels

Fahrzeughalterinnen und -halter haben die Möglichkeit, im Via Portal einen Kontrollschildwechsel für eine gültige E-Vignette durchzuführen. Dabei müssen einige wichtige Informationen und Bestätigungen angegeben werden, um sicherzustellen, dass die E-Vignette weiterhin gültig ist.

Schritte im Via Portal

  1. Via Portal Navigation:
    • Die Option für den Kontrollschildwechsel ist auf dem Dashboard unterhalb der Produktauswahl zu finden.
  2. Kontaktformular aufrufen:
    • Der Benutzer klickt auf „Kontaktformular“, um den Prozess zu starten.
  3. Ausfüllen des Kontaktformulars:
    • Der Benutzer gibt zunächst seine Personalien an.
  4. Definition des Anliegens:
    • Verkehrsrichtung/Anliegen: Anderes Anliegen
    • Zugehörigkeit: TBD (privat oder Firmen)
    • Thema: Vignette (Autobahngebühren)
    • Betreff: Kontrollschildwechsel
    • Frage: Beantragung eines Kontrollschildwechsels mit Begründung und Bestätigung der Identität vor und nach dem Wechsel.
    • Datei: Hochladen einer Kopie des alten und neuen Fahrzeugausweises.
  5. Formular senden:
    • Nachdem alle Informationen und Dokumente eingetragen sind, drückt der Benutzer auf den Button „Formular senden“.

Wichtige Hinweise

  • Es handelt sich hierbei um eine Anfrage, und die E-Vignette wird erst mit der offiziellen Bestätigung des BAZG (via E-Mail) für das neue Kontrollschild gültig.
  • Die Bestätigung des Kontrollschildwechsels ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die E-Vignette rechtmäßig und gültig ist. Ein unberechtigter Wechsel kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Per Online-Shop kann man den Kontrollschildwechsel leichter ausführen, wenn die Bestellung der alten e-Vigentte noch gespeichert ist.

Fazit: Die digitale Revolution auf Schweizer Autobahnen

Die Einführung der E-Vignette markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung im Schweizer Autobahnverkehr. Mit mehr Flexibilität, einfacherem Flottenmanagement und zeitgemässer Technologie setzt die Schweiz ein Zeichen für die Zukunft der Mauterhebung. Ab dem 1. August 2023 haben Fahrzeughalterinnen und -halter die Wahl: Kleben oder digital unterwegs sein.

 

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