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Rechtsvorbeifahren

Rechtsvorbeifahren in der Schweiz kurz vor Erlaubnis!

Das Parlament der Schweiz will das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben. Damit sollen die Autobahnen effizienter genutzt werden. Eine Motion aus dem Aargau wurde an den Bundesrat mit 30 zu 8 Stimmen übergeben.

Bisher ist das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen nicht erlaubt und man riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis, weil es als rechts Überholen gilt. Jetzt soll das Rechtsvorbeifahren auf der rechten oder mittleren Spur an links fahrenden Fahrzeugen erlaubt werden. Allerdings soll das Wiedereinscheren auf die linke Fahrbahn weiterhin verboten bleiben.

Das Überholen wird generell als eine dreistufiger Vorgang definiert. Die Spur wechseln, voerbei fahren und wieder die Spur wechseln. Das soll weiterhin auf der rechten Seite verboten bleiben. Wenn man jedoch auf einer der rechten Spuren von hinten ankommt, rechts Platz ist und sich der Verkehr auf den / der linken Spur staut oder langsamer ist, soll man auf den / der rechten Spur vorbei fahren dürfen.

Was ist genau der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren? Noch ungeklärt!

Generell sind noch einige Dinge zu klären, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Zum Beispiel, wie lange vor – oder nacher ein Spurwechsel zu der Definition „Überholen“ führt? Es bleibt also weiterhin unsicher auf den / der rechten Spuren vorbei zu fahren. Im Zweifelsfall definiert die Polizei ob es rechts Überholen war oder Rechtsvorbeifahren!

Insgesamt soll die Kapazität der Schweizer Autobahnen mit dieser neuen Regelung um bis zu 10 % entlastet werden.

Europa Premiere, welches es aber auch schon in anderen Ländern gibt!

Die Massnahme wäre eine europaweite Premiere. Weltweit gibt es schon viele Länder in denen das rechts Vorbeifahren erlaubt ist. So zum Beispiel in den USA auf Highways oder Motorways mit mehreren Spuren. Dort ist aber ebenfalls das Überholen (also mit Spurwechsel) verboten.

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